Neue Regelung bei den Maklerkosten

Neue Regelung bei den Maklerkosten

Steht eine Immobilie zum Verkauf, verlangt der Makler üblicherweise eine ortsübliche Courtage, die je nach Bundesland einen Wert von drei bis ca. sieben Prozent des Werts der Immobilie beträgt.
Hier gilt für ab dem 23.12.2020 abgeschlossene Maklerverträge eine gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer, wenn dadurch

  • ein Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus abgeschlossen wurde oder
  • ein Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus vermittelt wurde.

Bei dem Verkauf oder der Vermittlung von Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien ist keine Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer vorgeschrieben.