Steht eine Immobilie zum Verkauf, verlangt der Makler üblicherweise eine ortsübliche Courtage, die je nach Bundesland einen Wert von drei bis ca. sieben Prozent des Werts der Immobilie beträgt.
Hier gilt für ab dem 23.12.2020 abgeschlossene Maklerverträge eine gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer, wenn dadurch
Bei dem Verkauf oder der Vermittlung von Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien ist keine Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer vorgeschrieben.